Aktuelles

20.01.2026
Was ändert sich durch den Rechtsanspruch für Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027?

Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht für die Kinder der 1. Klasse, ein Rechtsanspruch für die Ganztagesbetreuung während der Schulzeit als auch für die Ferienbetreuung.

Der Rechtsanspruch muss von der Landeshauptstadt München erfüllt werden, es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber den Einrichtungen. D.h. es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Wunscheinrichtung. Selbstverständlich sind alle bemüht einen wohnortnahen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen.
Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

02.12.2025
Termine für die Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027 sind Online

02.12.2025
Termine für die Ferienprogramme Online